Die Bedeutung der Energieeffizienz für Unternehmen wächst stetig. Sowohl ökologische Verantwortung als auch Kosteneinsparungen haben einen entscheidenden Einfluss auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Fakten zur Energieeffizienz und zeigen, wie Unternehmen diese steigern können.
Ende Juli hat die Bundesnetzagentur ein Eckpunktpapier zum § 19 Abs. 2 StromNEV veröffentlicht, um zukünftig die Flexibilität im Netzbetrieb zu fördern. In ihm werden die Hintergründe, der aktuelle Stand der Netzentgeltregelungen und die vorgeschlagenen Änderungen erklärt. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Inhalte und die Auswirkungen auf Industrieunternehmen zusammen.
Individuelle Netzentgelte: Der aktuelle Stand nach §19 Abs. 2 StromNEV
Aktuell ist in den Regelungen zu den individuellen Netzentgelten nach § 19Abs. 2 StromNEV festgehalten, dass bestimmte Akteure Sondernetzentgelte erhalten. Diese individuellen Netzentgelte dienen dazu, besonderen Umständen Rechnung zu tragen oder bestimmtes Verhalten zu fördern. Für die Industrie und Gewerbe sind insbesondere die Sondernetzentgelte für die stromintensive und atypische Netznutzung wichtig.
- Stromintensive Netznutzung (Bandlast-Privileg): Durch das Bandlast-Privileg wird ein gleichmäßiges, konstantes Abnahmeverhalten von Strom gefördert. Dadurch soll Netzstabilität gewährleistet und Planungssicherheit für Netzbetreiber geschaffen werden. Unternehmen, die rund um die Uhr gleichmäßig viel Strom verbrauchen, profitieren deshalb von stark reduzierten Netzentgelten.
- Atypische Netznutzung: Diese Regelung zielt darauf ab, die Kosten für die Dimension des Stromnetzes zu senken. Erreicht wird das, indem Unternehmen ihre individuelle Jahreshöchstlast außerhalb der typischen Lastspitzenzeiten legen. Konkret bedeutet das: Unternehmen zahle weniger für die Nutzung des Netzes, wenn sie ihren höchsten Stromverbrauch auf Zeiten mit niedriger Netzauslastung verlagern. Unsere Energiemanagement-Plattform flexOn macht das bei unseren Kunden beispielsweise automatisch.
Durch das Bandlast-Privileg und die atypische Netznutzung sparen Unternehmen in Deutschland laut Bundesnetzagentur allein in 2024 über einer Milliarde Euro Netzentgelte.
Folgen der Energiewende: Warum die alten Anreize nicht mehr passen
Die Energiewende hat die Art, wie Strom erzeugt wird, stark verändert. Erneuerbarer Energien wie Solar- und Windenergie werden ausgebaut und konventionelle Kraftwerke, die konstant Strom produzieren, abgeschaltet. Die Einspeisung von Strom ist volatil, also schwankend und abhängig von Sonne und Wind. Das führt zu neuen Anforderungen im Netzbetrieb, wodurch die bestehenden Netzentgelt-Anreize neu bewertet werden müssen. Das sieht auch die Bundesnetzagentur.
Während konstantes Abnahmeverhalten früher zur Netzstabilität beitrug, ist dies unter den neuen Bedingungen nicht mehr der Fall. Unflexibles Verhalten kann nun die Integration erneuerbarer Energien hemmen. Kritische Netzsituationen, wie im Fall der Stromnetzüberlastung in Oranienburg, werden dadurch verschärft. Die atypische Netznutzung ist nach wie vor wichtig, da sie durch gezielte Lastverschiebungen zur Begrenzung der Netzkapazität und Kosten beitragen kann.
Die Kritik am Bandlast-Privileg
Das oben erklärte Bandlast-Privileg fördert ein starres Abnahmeverhalten, das unter den veränderten Bedingungen der Energiewende nicht mehr sinnvoll ist. Der Ausbau erneuerbarer Energien erfordert eine höhere Flexibilität auf Seiten der Stromverbraucher, um die Integration volatiler Einspeisungen zu erleichtern und die Gesamtkosten des Energiesystems zu senken.
Ein wesentlicher Kritikpunkt an der aktuellen Regelung ist, dass sie Flexibilität ausbremst. Die bestehende Bandlastregelung verhindert, dass große Stromverbraucher dynamisch auf Markt- und Netzsignale reagieren. Dies führt zum unnötigen Abschalten von Solar- und Windanlagen, was der Energieeffizienz entgegenläuft und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Die Energiewende wird hierdurch erschwert.
Die neuen flexiblen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Die Beschlusskammer plant, systemdienliches Verhalten zufördern, indem sie Anreize für flexibles Netznutzungsverhalten schafft. Erreicht werden soll das durch flexible Netzentgelte. Unternehmen sollen Privilegien erhalten, wenn sie ihre Abnahme in Zeiten niedriger Netzauslastung erhöhen und in Zeiten hoher Auslastung reduzieren. Dieses Verhalten kann die Marktintegration erneuerbarer Energien fördern und Kosten senken. Die atypische Netznutzung wird weiterhin gefördert.
Wie Industriekunden von den flexiblen Netzentgelten profitieren
Langfristig sollen die neuen flexiblen Netzentgelte eine nachhaltige Energieversorgung unterstützen. In dem Eckpunktpapier schreibt die Bundesnetzagentur, dass die Umsetzung der Anreize eine Herausforderung für Unternehmen darstellen kann. Wir und unsere Kunden können diese Vermutung nicht bestätigen. Unser Energiemanagementsystem flexOn optimiert den Stromverbrauch unserer Kunden bereits jetzt auf schwankende Preise, die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien und die atypische Netznutzung – und zwar vollautomatisch.
Zuerst analysiert unsere KI die internen und externen Daten. Dann wird der Stromverbrauch auf verschiedene Faktoren wie Marktpreis, PV-Erzeugung, atypische Netznutzung und Energieeffizienz gleichzeitig optimiert. flexOn erstellt auf Basis dessen einen optimierten Fahrplan, nach dem die Plattform die Anlagen unserer Kunden automatisch steuert. Durch diese Funktionen reagieren unsere Kunden ohne manuelles Eingreifen auf Marktsignale. Mit flexOn sparen sie jährlich fünf- bis sechsstellige Beträge und werden zukünftig vollumfänglich von den neuen Anreizen profitieren können. Der einzige Schritt, der für Industrieunternehmen also nötig ist, um von den flexiblen Netzentgelten zu profitieren: Unser Kunde werden!